neu ! Informationen zur geplanten Wiederaufnahme des Schießbetriebes der WTD zur Kenntnis

die Bundeswehr hatte Vertreter der Kommunen zu einer Informationsveranstaltung zum Moorbrand am 05.12.2018 eingeladen. Hier berichtete hauptsächlich der Vizeadmiral Carsten Stawitzki, der sich als „ministeriell-verantwortlicher Abteilungsleiter“ und „TOP-Führungskraft der Bundeswehr“ vorstellte. In erster Linie ging es darum, dass die WTD den Erprobungsbetrieb wieder aufnehmen und dabei die Öffentlichkeit/Kommunen mitnehmen möchte. Er stellte heraus, dass die Teilnehmer dieser Infoveranstaltung die ersten seien, die informiert werden. Unter Hinweis auf den Flugkörperunfall auf der Fregatte Sachsen, die Probleme mit dem G 36 und einen Zwischenfall mit der überalterten Mörsergranate 120mm (alles im Internet nachlesbar) stellte er die Dringlichkeit weiterer Erprobungstests heraus. Hierfür sei die WTD in Meppen hervorragend geeignet und ausgerüstet. Der Bestand der WTD 91 werde in keinster Weise in Frage gestellt. „Solange es die Bundeswehr gibt, wird es auch die WTD 91 geben“, so die Originalaussage. Künftige Erprobungen sollen phasenweise ausgeweitet werden, wobei mit den nächsten Tests im Januar begonnen werden soll. Bis April 2019 soll „Phase V“ erreicht werden, was wohl so viel heißt wie vollständige Wiederaufnahme waffentechnischer Erprobungen. Ausdrücklich wurde versichert, dass man aus der Moorbrand-Erfahrung gelernt habe und künftig dafür sorgen werde, dass ausreichender Brandschutz gewährleistet ist. „Erprobungen werden verantwortungsvoll verantwortbar ausgeführt.“ Die Sicherheitsmaßnahmen sollen künftig besser kommuniziert werden.

Im Verlauf der sich anschließenden Diskussion wurde von allen Anwesenden die Bedeutung der WTD als Standortfaktor herausgestellt und dass die Wiederaufnahme des Betriebes grundsätzlich befürwortet werde. Auf die Bedeutung der brandschutztechnischen Absicherung zur Vermeidung künftiger Zwischenfälle wurde besonders hingewiesen. Herr Kopmeyer betonte auch die Wichtigkeit des Umgangs mit den Umweltschäden. Auch die unbürokratische Begleichung der durch den Einsatz kommunaler Hilfseinrichtungen entstandenen Kosten wurde zugesichert. Die Auszahlung könne aber voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr erfolgen.

Auf entsprechende Nachfrage wurde ausdrücklich begrüßt, wenn die gegebenen Informationen auch in die Politik vor Ort transportiert erden.

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